Service und wiederkehrende Prüfung an kraftbetätigte Türen und Tore
Wir reparieren und prüfen kraftbetätigte Tore & Türen in allen Ausführungen.
Alle kraftbetätigte Türen und Tore, sowie handbetriebene Tore mit einer Fläche ab 15 m², müssen nach den unten angegebenen Vorschriften wiederkehrend geprüft werden.
Wir bieten Ihnen den Service und die wiederkehrende Prüfung zu fairen Preisen.
Zudem bieten wir alle Ersatzteile und Neuware in diesem Bereich an, die Sie bei uns zu günstigen Preisen erwerben können.
Gerne machen wir für Sie ein individuelles Angebot über Ersatzteile, Wartung, Service und Prüfungen. Anfragen an: inwa-service@outlook.de
Typen Tore & Türen
- Schiebetüren
- Schiebetore
- Drehtüren
- Automatiktüren
- Schranken
- Falltore
- Folientore
- Schnellauftore
- Sektionaltore
- Rolltore
- u.v.m.
Nach welchen Vorschriften werden Tore & Türen geprüft?
ArbSchG, die BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Information 208-016, ASR A1.7
!!!Wir prüfen mit gültigen Sachkundenachweis!!!
Sicherheit: In Deutschland gibt es über 80% der Prüfer die nicht prüfen dürfen, weil die keinen Sachkundenachweis haben. Jeder Auftraggeber muss den Prüfer überprüfen, ob er ein Sachkundenachweis, den der Prüfer im Original (Kopie nicht erlaubt) mitführen muss, vorlegen kann. Kann er dieses nicht, schicken Sie den Prüfer wieder weg. Denn wenn etwas passiert, zahlt keine BG oder Versicherung, wenn jemand ohne Sachkundenachweis prüft.